Darlehen

Der WEDELER HOCHSCHULBUND e.V. vergibt Darlehen für Aufenthalte an Partnerhochschulen im Ausland, Masterstudiengänge und Abschlussarbeiten.

Die Höhe der Darlehen ist abhängig von den Leistungen der Studierenden. Als Leistungskriterien werden erzielte Durchschnittsnoten und die Zeitdauer gewählt.

Nach §2 (4) der Satzung des Wedeler Hochschulbundes e.V. gilt:

"Der Wedeler Hochschulbund verfolgt den Zweck:

4. besonders begabte Studenten zu fördern sowie Studierende durch Vergabe leistungsabhängiger Stipendien zu unterstützen bzw. durch Übernahme von Studiengebühren finanziell zu entlasten (...)."

Grundsätze

1. Generell werden Darlehen nur an Studierende im Hauptstudium und im Masterstudiengang vergeben.

2. Abschlussarbeiten sind aus der Sicht des WHB förderungswürdig, wenn sie

  •    zu einer nachweislichen Verbesserung der technischen Infrastruktur der FH WEDEL führen,
  •    das Image der FH WEDEL nach außen erkennbar fördern oder
  •    zu möglichen Spin-Offs führen.

Konkrete Voraussetzungen für zinsloses Darlehen im Bachelor-Bereich

1. Alle Leistungsnachweise (inkl. unbenoteter Übungen/Praktika) der ersten beiden Semester müssen erbracht worden sein.

2. Mindestens 50% der Leistungsnachweise (inkl. unbenoteter Übungen/Praktika) des 3. und 4. Semesters müssen erbracht worden sein.

3. Ein Darlehen bekommt nur derjenige, der eine Durchschnittsnote von 2,3 oder besser in den ersten beiden Semestern erzielt hat. Die Durchschnittsnote von mindestens 50% der Leistungsnachweise des 3. und 4. Semesters darf nicht schlechter sein als 2,7.

4. Daraus ergibt sich folgende Tabelle mit Höchstsätzen zur Förderung:





Durchschnittsleistungen Sem. 1 + 2
Durchschnittsnote <=2,0Durchschnittsnote <=2,3
Durchschnittsnote Leistungen Sem. 3+4Durchschnittsnote <= 2,0€2.200€2.000
Durchschnittsnote <= 2,3€1.800€1.600
Durchschnittsnote <= 2,7€1.400              €1.200

 

Hinweis zur Bewerbung:

Bitte reichen Sie ein formelles Bewerbungsschreiben ein, dem Ihr Notenkonto beigefügt ist und in dem Sie ausführlich begründen, warum Sie als Darlehensempfänger in Frage kommen.

Die endgültige Bewilligung obliegt dem Vorstand des Wedeler Hochschulbundes e.V., der je nach finanzieller Situation des Vereins entscheidet. Studierende können aus ihren Studienleistungen keinen Rechtsanspruch auf ein Darlehen ableiten.

Voraussetzungen für Darlehen im Master-Bereich

Ab dem Sommersemester 2009 gibt es ein Darlehen des Wedeler Hochschulbundes e.V. für hervorragende Bachelorabsolventen, die noch ein Masterstudium anhängen möchten.

Ausgangsbasis ist die Bachelornote. Rahmenbedingungen sind die folgenden:

Studiendauer
NoteRegelstudium+ 1 Semester

+ 2 Semester

<= 1,3

4.500,- €

3.500,- €

2.000,- €
<= 2,03.000,- € 2.000,- €750,- €
<= 2,5 2.000,- € 750,- €
0,- €



Die Regelung bezieht sich auf 4 Semester mit einer Semestergebühr von 1.500,- €. Die Vergabe von Förderungen erfolgt nach schriftlichem Antrag für noch ausstehende Semester (einschließlich des Semesters, in dem der Antrag gestellt wird) anteilig für diese Zeit. Die Regelung gilt zunächst befristet auf ein Jahr und wird auf Basis der in diesem Zeitraum gemachten Erfahrungen überprüft.