Darlehen

Der Wedeler Hochschulbund e.V. vergibt satzungsgemäß Darlehen für Aufenthalte an Partnerhochschulen im Ausland, Masterstudiengänge und Abschlussarbeiten.

Die Höhe der Darlehen ist abhängig von den Leistungen der Studierenden. Als Leistungskriterien werden erzielte Durchschnittsnoten und die Zeitdauer gewählt.

Grundsätze

1. Generell werden Darlehen nur an Studierende im Hauptstudium und im Masterstudiengang vergeben.

2. Abschlussarbeiten sind aus der Sicht des WHB förderungswürdig, wenn sie

  •    zu einer nachweislichen Verbesserung der technischen Infrastruktur der FH Wedel führen,
  •    das Image der FH Wedel nach außen erkennbar fördern oder
  •    zu möglichen Spin-Offs führen.

Konkrete Voraussetzungen für zinslose Darlehen im Bachelor-Bereich

1. Alle Leistungsnachweise (inkl. unbenoteter Übungen/Praktika) der ersten beiden Semester müssen erbracht worden sein.

2. Mindestens 50% der Leistungsnachweise (inkl. unbenoteter Übungen/Praktika) des 3. und 4. Semesters müssen erbracht worden sein.

3. Ein Darlehen bekommt nur derjenige, der eine Durchschnittsnote von 2,3 oder besser in den ersten beiden Semestern erzielt hat. Die Durchschnittsnote von mindestens 50% der Leistungsnachweise des 3. und 4. Semesters darf nicht schlechter sein als 2,7.

4. Daraus ergibt sich folgende Tabelle mit Höchstsätzen zur Förderung:

Relevante Leistungen
Durchschnittsnote

1. und 2. Semester
<= 2,0<= 2,3
und 3. und 4. Semester

<= 2,02.200 €2.000 €
<= 2,31.800 €1.600 €
<= 2,71.400 €1.200 €

Konkrete Voraussetzungen für zinslose Darlehen im Master-Bereich

Ab dem Wintersemester 2010 gibt es ein Darlehen des Wedeler Hochschulbundes e.V. für hervorragende Bachelorabsolventen, die noch ein Masterstudium anhängen möchten.

Ausgangsbasis ist die Bachelornote und die Studiendauer. Die Rahmenbedingungen sind die folgenden:


AbschlussNote

Studiendauer im Bachelor-Studiengang
(Regelstudienzeit 6 Semester)

6 Semester7 Semester8 Semester
<= 1,35.400,- €4.200,- €2.400,- €
<= 2,03.600,- € 2.400,- €   900,- €
<= 2,5 2.400,- €    900,- €      0,- €

Die Regelung bezieht sich auf eine Regelstudienzeit von 4 Semestern (Vollzeitstudium) und 6 Semestern (Teilzeitstudium). Die Vergabe von Förderungen erfolgt nach schriftlichem Antrag für noch ausstehende Semester (einschließlich des Semesters, in dem der Antrag gestellt wird) anteilig für diese Zeit.

Hinweise zur Bewerbung

Bitte reichen Sie ein formelles Bewerbungsschreiben ein, dem Ihr Notenkonto beigefügt ist und in dem Sie ausführlich begründen, warum Sie als Darlehensempfänger in Frage kommen.

Die endgültige Bewilligung obliegt dem Vorstand des Wedeler Hochschulbundes e.V., der je nach finanzieller Situation des Vereins entscheidet. Studierende können aus ihren Studienleistungen keinen Rechtsanspruch auf ein Darlehen ableiten.